Die Einreise von Russland nach Deutschland mit einem Schengen-Visum ist in den letzten Jahren deutlich aufwendiger geworden. Der wichtigste Unterschied: Der Prozess beginnt heute nicht mehr bei der Botschaft, sondern beim Einladenden in Deutschland. Dieser muss bei der zuständigen Behörde eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben, mit der er nachweist, finanziell für den Gast aufkommen zu können. Der Beziehungsstatus spielt hierbei keine Rolle.
Eigentlich geht es nicht nur um den Aufenthalt selbst, man haftet bis zu fünf Jahre lang für mögliche Kosten, etwa bei Krankheit oder unerlaubtem Aufenthalt.
Für die eingeladene Person sind vor allem die Originaldokumente entscheidend: Deine Verpflichtungserklärung, ein Einladungsschreiben und eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckung, die von einem europäischen Anbieter stammen muss. Russische Versicherungen werden in der Regel nicht akzeptiert. Zusätzlich müssen Nachweise eingereicht werden, die belegen, dass die Person wieder nach Russland zurückkehrt, etwa durch Job, Familie oder Eigentum.
Die Antragstellung läuft inzwischen über Dienstleister wie VisaMetric, was den Prozess zwar strukturiert, aber oft auch verlangsamt. Statt der offiziell angegebenen zwei bis drei Wochen sollte man realistisch eher vier bis acht Wochen einplanen.
Wie beantrage ich die Verpflichtungserklärung und welche Dokumente muss ich vorweisen?
Den Antrag stellst Du bei der Deutschen Auslandsbehörde in Deinem zuständigen Rathaus oder Bürgerbüro und benötigst folgende Dokumente:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Aufenthaltstitel (wenn du kein deutscher Staatsbürger bist)
- aktuelle Gehaltsabrechnungen (meist die letzten 3 Monate)
- Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung
- bei Selbstständigen: Steuerbescheide / Gewinnnachweise
- Kontoauszüge können zusätzlich verlangt werden
- Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
- manchmal Angabe zur Wohnungsgröße
Du musst auch Angaben zur eingeladenen Person machen:
- vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Passnummer (wenn vorhanden)
Vor Ort unterschreibst du dann die Verpflichtungserklärung. Die Behörde prüft deine Bonität und bestätigt das Dokument offiziell.
Wichtig zu wissen:
Die Anforderungen können je nach Stadt leicht variieren, weil die jeweilige Ausländerbehörde entscheidet, wie streng sie prüft. Es lohnt sich daher, vorher auf der Website deiner Stadt nachzusehen oder einen Termin zu buchen und nachzufragen.
Fazit:
Ein Besuch ist weiterhin möglich, erfordert aber deutlich mehr Vorbereitung, Geduld und Sorgfalt als früher. Besonders wichtig sind vollständige Unterlagen, eine glaubwürdige Reisesituation und das Bewusstsein für die finanzielle Verantwortung, die man als Einladender übernimmt.
Allgemeine Informationen zum Schengen-Visum: Russische Frau nach Deutschland einladen – Schengen-Visum
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Informationen zur aktuellen Lage ändern sich laufend.
